AGB

1. VERHÄLTNIS AUFTRAGGEBER – AUFTRAGNEHMERIN

a) Der Auftraggeber beauftragt SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann, vertreten durch Andrea Behrmann, mit den im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungen.

b) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Kauffrau unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer (weiter Netzwerkpartner benannt). Die Auftragnehmerin haftet nicht für operative Fehler der Netzwerkpartner.

c) Die Auftragnehmerin agiert nicht als Generalunternehmerin, sondern nur als Beraterin für Netzwerkpartner. Die Verträge werden direkt zwischen Brautpaar und Lieferanten abgeschlossen.

2. LEISTUNG – LEISTUNGSUMFANG

a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.

b) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar verbindlich und schriftlich einen Budgetrahmen zur Verfügung.

c) Dieses Budget darf von der Auftragnehmerin nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

d) Die Auftragnehmerin ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Hochzeitsplanung in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden.

e) Des Weiteren ist die Auftragnehmerin auch berechtigt, vertrauenswürdige Branchenpartner für die Umsetzung der vereinbarten Planungs- und Organisationsaufgaben – abhängig von der Größe des Auftrags – einzusetzen bzw. den Auftrag weiter zu leiten (z. B. bei Krankheit).

f) In diesem Fall holt die Auftragnehmerin auf Wunsch des Auftraggebers entgeltlich, wie in der Honorarvereinbarung fixiert, Kostenvoranschläge geeigneter Unternehmer ein. Die Auswahl der von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Unternehmer erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wird, durch den Auftraggeber; wenn dieser es wünscht, durch die Auftragnehmerin.

3. ANGEBOT UND BESTELLUNG

Alle Angebote von SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann sind nur gültig während des im Angebot angeführten Zeitraumes. Falls nicht anders angeführt, sind Angebote in der Regel 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist jederzeit möglich. Sie werden stets individuell erstellt und schriftlich, per E-Mail, an den Auftraggeber geschickt. Der Auftrag gilt als bestätigt, sobald eine positive Rückmeldung des Auftraggebers per E-Mail an die Auftragnehmerin vorliegt. Bestätigungen per E-Mail sind auch ohne Unterschrift gültig.

4. HONORAR

a) Die Zahlungsmodalitäten sind in der Vereinbarung zu regeln.

b) Zahlungsbedingungen: Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist nach Bestätigung des Hochzeitstermins der Bearbeitungsbetrag per Überweisung zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 10%.

c) Vorleistungen: Bereits durch die Terminanfrage und die Annahme der Terminanfrage durch SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann treten der potentielle Kunde und die Auftragnehmerin in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. Lädt der Auftraggeber die Auftragnehmerin zur Fixierung eines Termins (Standesamt) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an die Auftragnehmerin bzw. findet die Hochzeit aus welchen Gründen auch immer nicht statt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes, nach Möglichkeit in der Vereinbarung zu regelndes Honorar zu verrechnen.

f) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

5. KÜNDIGUNG

a) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes abzüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eingesparten Aufwendungen.

b) Das Recht zur Kündigung steht der Auftragnehmerin insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden.

c) SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann behält sich das Recht vor, im Krankheitsfall eine geeignete Vertretung einzusetzen.

6. STEUERN UND FINANZIELLE ABWICKLUNG

a) Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (SIAE) gehen zulasten des Auftraggebers.

b) Die für die Durchführung der Hochzeit notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber bezahlt, nicht durch SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann.

c) Die Schlussrechnung hat zu dem von beiden Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt durch SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann in schriftlicher Form zu erfolgen.

7. NEBENABREDEN/SCHRIFTFORM

a) Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

b) Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

c) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

8. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Standort der SardinienReporter & LOVE di Andrea Behrmann und die Anwendung italienischen Rechts.